Elternmitbestimmung

Der Schulelternbeirat 2017/18

 

Die Möglichkeit Schule mitzugestalten haben Eltern in diesen drei Gremien:

 

a) Elternbeirat

In jeder Klasse werden für 2 Jahre 2 Elternvertreter (= Klassenelternbeirat) gewählt. Diese laden zu den Elternabenden ein und halten Kontakt zur Klassenlehrerin. Der Elternbeirat ist ebenso Kontaktadresse für Fragen und Anregungen der Eltern "seiner" Klasse. Der Elternabend dient zum Austausch von Informationen, Fragen, Kritikpunkten und Anregungen. Eine wichtige Aufgabe ist die regelmäßige Teilnahme mindestens eines Vertreters jeder Klasse an den Schulelternbeiratssitzungen. 


b) Schulelternbeirat (SEB) 

Dem Schulelternbeirat, der in der Regel 2 Mal pro Schulhalbjahr tagt, gehören sämtliche Klassenelternbeiräte (auch Vorklasse) an. Stimmberechtigt sind nur die 1. Elternvertreter einer Klasse. Bei deren Abwesenheit ihre Vertreter. Aus den Reihen der Elternvertreter werden für 2 Jahre 1 Vorsitzender, 1 Vertreter und 1 Kassenwart des Schulelternbeirates gewählt.
Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen im Kreis- und Landselternbeirat.


c) Schulkonferenz

In der Schulkonferenz sind 5 Eltern, 5 Lehrer und die Schulleitung vertreten. Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über Finanzen und Schulprogrammarbeit (z.B. Gestaltung von Festen, Zusammenarbeit mit anderen Schulen etc.). Die 5 Elternvertreter werden vom Schulelternbeirat aus der gesamten Elternschaft gewählt.

 

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