Herzlich willkommen auf den Seiten der
Gerhart-Hauptmann-Schule in Dreieich!
Neue Öffnungszeiten "Sekretariat to Go" ab 19.092022
Montag 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Donnerstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung: 06103 - 3 44 11
Mittwochs ist das Sekretariat nicht besetzt!!!
Schulanfänger 2023/24 ACHTUNG - FEHLERTEUFEL
Bei der Einladung für die Kinder, die am 30.04.2023 zur Anmeldung kommen sollten, hat sich ein Fehler eingeschlichen! Der Termin findet am Donnerstag, den 27.04.2023 statt. Die Uhrzeiten bleiben aber die gleichen.
Formular Schulanmeldung
Geplante Termine SchulanfängerInnen 2023/24 und 2024/25
In der Woche vom 24.04. - 28.04.2023
In dieser PowerPoint-Präsentation stellt sich die Schule den zukünftigen Erstklässlern und ihren Eltern vor:
Zum Umgang mit Corona an hessischen Schulen hat das Hessische Kultusministerium einen Wegweiser auf seiner Homepage eingestellt.
Zudem wurden der Hygieneplan und der Leitfaden zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen aktualisiert.
Alle Dokumente können Sie unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation abrufen.
Geplant ist, etwaige künftige Aktualisierungen direkt dort vorzunehmen. Es sollte daher durch regelmäßiges Aufrufen des Links überprüft werden, ob es Aktualisierungen zu diesen Dokumenten gibt.
Wir haben Luftfilter!
Am Freitag (10.12.2021) sind alle Klassenräume sowie die Räume der Betreuung vom Kreis Offenbach mit Luftfiltern ausgestattet worden!
Wichtige Termine für den Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5 finden sie hier
Sekretariat TO GO
Wichtig für Eltern in Zeiten des Distanzlernens:
Ein Flyer zur Medienkompetenz von Eltern sowie ein Elternschreiben mit Hinweisen zum Umgang mit
Videokonferenzsystemen (z.B. MS Teams)
Kinderbetreuung: Kinderkrankengeld und Entschädigungsanspruch
Ab dem 5. Januar 2021 können gesetzlich Versicherte, die z. B. wegen der Aussetzung der
Präsenzpflicht ihre Kinder betreuen müssen, einen Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a Satz 3 SGB V geltend machen. Nähere Informationen erhalten Eltern bei ihrer gesetzlichen
Krankenkasse. Auf Verlangen der Eltern sind die Schulen dazu verpflichtet, eine Bescheinigung zu erstellen (s. Anlage).
Seit dem 30. März 2020 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn sie wegen des ausgesetzten Unterrichts ihre Kinder selbst betreuen müssen. Zuständig hierfür ist in Hessen das Regierungspräsidium Darmstadt. Das gilt auch, wenn Eltern der dringenden Empfehlung des Landes folgen und die Betreuungsmöglichkeiten in der Schule nicht in Anspruch nehmen.
+ + + Zurzeit leider geschlossen + + +
Sie haben noch mehr Fragen? Wünschen sich vielleicht die eine oder andere Erklärung in Ihrer Muttersprache? Oder Sie würden sich einfach gerne mit anderen Eltern austauschen?
Ab sofort ist das Eltern-Café wieder jeden 1. Dienstag im Monat von 8.00 - 9.00 Uhr für Sie geöffnet!
Hier finden Sie andere Eltern, die verschiedene Sprachen sprechen und schon 'alte Hasen' sind. Sie helfen Ihnen bei einer Tasse Kaffee gerne weiter.
Wo? Im Elternsprechzimmer im Verwaltungstrakt, hinter der Glastür die zweite Tür links.