Hier finden sie jetzt eine Liste mit den Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Übergan, die das Staatliche Schulamt des Kreises Offenbach erarbeitet hat:
https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/FAQ_Uebergang_0.pdf
Termine zum Übergang von Jg. 4nach Jg. 5
Bis 25.02.2024 |
Einzelberatung der Eltern durch die Klassenlehrer/innen in der Grundschule |
Bis spätestens 05.03.2024 |
Antrag der Erziehungsberechtigten an die Grundschule Wahl des Bildungsganges Haupt-, Real-, Gesamtschule, Förderstufe oder Gymnasium (Sie bekommen ein Formular von uns) |
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Klassenkonferenz berät, fasst Beschluss zur Empfehlung über den weiteren Bildungsgang |
März |
Entweder: Antrag der Eltern und Empfehlung der Klassenkonferenz stimmen überein: Weiterleitung des Antrags an die gewünschte Schule |
Bis spätestens 05.04.2024 |
Oder: Antrag der Eltern und Empfehlung der Klassenkonferenz stimmen nicht überein: Unverzügliche schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Begründung (Widerspruch) Angebot einer erneuten Beratung
Eltern teilen der Grundschule ihre endgültige Wahlentscheidung schriftlich mit Bei Nichtmitteilung gilt die ursprüngliche Wahl der Erstmitteilung der Eltern Weiterleitung des Antrags an die gewünschte Schule |
Noch vor den Sommerferien, spätestens jedoch zwei Wochen vor Schulbeginn |
Aufnahmebestätigung der weiterführenden Schulen geht den Eltern auf dem Postweg zu. |