Hier finden sie jetzt eine Liste mit den Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Übergan, die das Staatliche Schulamt des Kreises Offenbach erarbeitet hat:

 

https://schulaemter.hessen.de/sites/schulaemter.hessen.de/files/FAQ_Uebergang_0.pdf

 

Überblick zu den Terminen zum Übergang Jahrgangsstufe 4 in die Jahrgangsstufe 5 von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen oder Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der inklusiven Beschul
Überblick zu den Terminen zum Übergang 4[...]
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Termine zum Übergang von Jg. 4nach Jg. 5

Bis 25.02.2024

Einzelberatung der Eltern durch die Klassenlehrer/innen in der Grundschule

Bis spätestens 05.03.2024

Antrag der Erziehungsberechtigten an die Grundschule Wahl des Bildungsganges Haupt-, Real-, Gesamtschule, Förderstufe oder Gymnasium (Sie bekommen ein Formular von uns)

 

Klassenkonferenz berät, fasst Beschluss zur Empfehlung über den weiteren Bildungsgang

März

Entweder:

Antrag der Eltern und Empfehlung der Klassenkonferenz stimmen überein: Weiterleitung des Antrags an die gewünschte Schule

 

 

 

 

 

 

 

Bis spätestens 05.04.2024

Oder:

Antrag der Eltern und Empfehlung der Klassenkonferenz stimmen nicht überein: Unverzügliche schriftliche Mitteilung an die Eltern mit Begründung (Widerspruch)

Angebot einer erneuten Beratung

 

Eltern teilen der Grundschule ihre endgültige Wahlentscheidung schriftlich mit

Bei Nichtmitteilung gilt die ursprüngliche Wahl der Erstmitteilung der Eltern

Weiterleitung des Antrags an die gewünschte Schule

Noch vor den Sommerferien, spätestens jedoch zwei Wochen vor Schulbeginn

Aufnahmebestätigung der weiterführenden Schulen geht den Eltern auf dem Postweg zu.

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