Beurlaubung

 

 

Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien dürfen nur in dringenden Ausnahmefällen und nur einmal während der gesamten Grundschulzeit gewährt werden. Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigen Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder dem Verkehrsstau zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund anerkannt.

 

Liegt ein besonderer Beurlaubungsgrund vor, so stellen Sie  ­- bitte 4 Wochen vorher – einen Antrag bei der Schulleitung. Sonstige Beurlaubungen bis zu 2 Tagen können durch den Klassenlehrer erfolgen, sofern sie nicht im Anschluss an Schulferien oder Feiertage liegen.

 

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