Zum Umgang mit Corona an hessischen Schulen hat das Hessische Kultusministerium einen Wegweiser auf seiner Homepage
eingestellt.
Zudem wurden der Hygieneplan und der Leitfaden zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen aktualisiert.
Alle Dokumente können Sie unter https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/corona/dokumente-zur-unterrichtsorganisation abrufen.
Geplant ist, etwaige künftige Aktualisierungen direkt dort vorzunehmen. Es sollte daher durch regelmäßiges Aufrufen des
Links überprüft werden, ob es Aktualisierungen zu diesen Dokumenten gibt.
Der aktuelle Hygieneplan des Landes Hessen
Vorgehensweise im Verdachtsfalle COVID-19 an der Schule
- Sollte aus der Schülerschaft oder dem Lehrerkollegium ein begründeter
Verdachtsfall vorliegen, hat der/die Betroffene zuhause zu bleiben. Ein Test ist zu veranlassen (siehe Pkt. 5). Zur Unterstützung für die weiteren Ermittlungen des Gesundheitsamtes, sollte
eine Liste der Kontaktpersonen (mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und telefonischer Erreichbarkeit (der Eltern) erstellt werden.
- Solange das nähere Umfeld/Kontaktpersonen asymptomatisch ist/sind, ist
zunächst nichts zu veranlassen. Die Personen sollen sich beobachten und bei Auftreten von Symptomen melden.
- Liegt ein positiver Test vor, sind neben der/dem Betroffenen
die Kontaktpersonen der Kategorie 1 (Personen mit engem Kontakt gemäß den Kriterien des Robert-Koch-Instituts) häuslich zu isolieren. Das weitere Vorgehen wird von dem zuständigen
Gesundheitsamt koordiniert.
- Eine Testung der ganzen Schule ist nicht erforderlich, solange die/der
Betroffene nicht zu allen intensiven Kontakt hatte.
- Die/der Betroffene möge sich beim Hausarzt oder dem Ärztlichem Bereitschaftsdienst (116 /
117) wegen einer Testung auf COVID-19 melden, sowie bei der Schulleitung.
- Die Schulleitung wird gebeten, den Verdachtsfall beim Gesundheitsamt (Kreis
Offenbach, Tel. 63707) und dem Staatlichen Schulamt anzuzeigen. Das weitere Vorgehen wird mit der Schulleitung abgestimmt.
Für Rückfragen stehen Ihnen das Gesundheitsamt und Ihre schulfachliche Dezernentin/Ihr schulfachlicher Dezernent zur
Verfügung.
Wir hoffen, dass es zu möglichst wenigen Fällen kommen wird.
Freundliche Grüße und alles Gute für die Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 18.5.20,
gez. Oliver Quilling, Landrat